
Die Kanzlei ist in folgenden Rechtsgebieten tätig:
Übersicht
Unsere Korrespondenzsprachen sind Deutsch, Englisch und ab 15.08.2008 Russisch.
Auf Russisch 
Rechtsgebiete
Arbeitsrecht:
Das Arbeitsrecht ist die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und ihren Zusammenschlüssen wie Gewerkschaften, Arbeitnehmerverbänden und Betriebsrat regeln. Hinzu kommt noch das Arbeitsschutzrecht. Das Arbeitsrecht ist teilweise Privatrecht und teilweise öffentliches Recht. Es findet sich in vielen Einzelgesetzen und Einzelbestimmungen des deutschen und europäischen Rechts. In vielen Fällen sind die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt als wegweisend anzusehen.
Familienrecht:
Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Im Rahmen der familienrechtlichen Beratung beantworten wir Ihnen beispielsweise folgende Fragen:
Was ist vor einer Eheschließung zu bedenken? Welche Rechte und Pflichten habe ich während einer bestehenden Ehe? Unter welchen Voraussetzungen kann eine Ehe geschieden werden? Was ändert sich für die Kinder? Wer hat Unterhaltsansprüche und in welcher Höhe? Wer muss Unterhalt zahlen, wie lange und an wen? Was passiert mit gemeinsamem Vermögen, Hausrat und der gemeinsamen Wohnung bei einer Trennung? Welche steuerlichen Veränderungen gibt es bei einer Trennung oder Scheidung?
Neben der Beratung vertreten wir Sie in allen familienrechtlichen gerichtlichen Verfahren. Ein weiteres Tätigkeitsfeld des Familienrechtlers ist das Entwerfen von Eheverträgen und Trennungs- bzw. Scheidungsvereinbarungen. Wir entwickeln zusammen mit Ihnen individuelle Verträge. Ihr Vorteil ist, dass auf diese Weise oft langwierige Gerichtsverfahren vermieden werden können.
Gesellschaftsrecht:
Das Gesellschaftsrecht ist das Recht von privaten Personenvereinigungen, die beispielsweise durch einen Vertrag gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Zu den gängigsten Personenvereinigungen gehören die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Aktiengesellschaft (AG) oder die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Handelsrecht:
Das Handelsrecht ist das Sonderrecht des Kaufmanns.
Insolvenzrecht:
Das Insolvenzrecht umfasst alle Vorschriften die mit der Zahlungsunfähigkeit von Privatpersonen oder Unternehmen zur Anwendung kommen. Dazu zählen vor allem die Insolvenzordnung und das Anfechtungsgesetz.
Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung:
Das Mahnverfahren wird vor dem eigentlichen Prozess durchgeführt und kann oft die teuren Prozesskosten verhindern. Die Zwangsvollstreckung findet dagegen nach Abschluss des Prozesses statt und kann als eigentliche Anspruchsbeitreibung genannt werden. Der Schuldner wird zu der in der gerichtlichen Entscheidung ausgesprochenen Leistung mit diversen Zwangsmitteln bewegt.
Medien- und Internetrecht:
Medienrecht ist der Oberbegriff für die Teilgebiete des Rechts, welche Presse, Radio, Fernsehen sowie den neuen Medien des Internets einen rechtlichen Rahmen geben.
In der anwaltlichen Praxis geht es um diese Fragestellungen:
Internetrecht, Künstlerrecht, Presserecht, Musikrecht, Urheberrecht, Journalisten- und Moderatorenvertragsrecht, PersönlichkeitsrechtsschutzInternet und IT-Recht, Wettbewerbsrecht, Onlinehandel, Fernabsatzrecht, Abmahnungs- und Schadenser-satzrecht.
Mietrecht:
Das Mietrecht umfasst alle Rechtsnormen, die im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Überlassung von Räumlichkeiten auf Zeit zur Anwendung kommen. Dabei kann es sich um private Räumlichkeiten zur Lebensführung oder um gewerbliche Räume zwecks Geschäftsbetreibung handeln.
Öffentlichen Recht:
Beamtenrecht, Bau- und Umweltrecht, öffentliches Haftungsrecht, öffentliches Dienstrecht, Hochschulrecht
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht:
Bei einer strafrechtlichen Mandatierung ist es immer sinnvoll, sofort nach einer Vorladung als Beschuldigter oder Betroffener (Ordnungswidrigkeitenverfahren) einen Anwalt aufzusuchen.
(Strafverteidigung im Erwachsenen und Jugendstrafrecht, Nebenklage/Opferanwalt, Bußgeldverfahren, Strafvollzugsrecht)
Verkehrsrecht / Verkehrsunfallrecht:
Das Verkehrsrecht beinhaltet alle Rechtsnormen, die im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall im Straßenverkehr zu beachten sind. Hierzu gehören insbesondere die
Verkehrsverstöße, Verkehrsunfallregulierung mit Schadensersatz und Schmerzensgeldforderungen, Straßenverkehrsrecht, Vertretung in Verkehrs - Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen, Haftungs- und Schadensrecht, sowie Versicherungsrecht.
Bei einem Verkehrsunfall empfiehlt es sich unter Umständen den Anwalt mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen auf zwei unterschiedlichen Rechtsebenen zu beauftragen. Bei einem Verkehrsunfall im Straßenverkehr kann eine Mandatierung hinsichtlich des Vorwurfes der Begehung einer Ordnungswidrigkeit sinnvoll sein, hingegen geht es den meisten Mandanten darum ihre Schadenersatzansprüche aus dem Verkehrsunfall oder Ansprüche auf Schmerzensgeld gegenüber der Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners geltend zu machen.
Werkvertragsrecht:
Der Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. In diesem Zusammenhang sind noch weitere Vorschriften einzuhalten, wie die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB).
Wirtschaftsrecht:
Wirtschaftsrecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, welche die selbstständige Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und Verkehr und lenken. Dazu gehören insbesondere die Vorschriften über die Zulassung zu Beruf und Gewerbe, das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen sowie das Recht der Organisationen, der Kammern und Verbände.
Zivilrecht:
Zivilrecht gehören die alltäglichen Probleme aus dem Vertragsrecht, Werkvertrags- und Dienstleistungsrecht, Baurecht, Wirtschafts- und Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet- und Immobilienrecht, Schadensersatz- und Haftungsrecht, Forderungsmanagement, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungsrecht